Umweltschutz

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Umweltschutz

Elektro- und Elektronikgerätegesetz –
ElektroG vom 16.03.2005 (WEEE)

Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Hersteller und Importeure werden dadurch verpflichtet, die vom ElektroG betroffenen Produkte vor dem Inverkehrbringen bei der EAR (Elektro-Altgeräte-Register) registrieren zu lassen, entsprechend zu kennzeichnen und den Nachweis einer insolvenzsicheren Finanzierungsgarantie zu erbringen. Ebenso muss im schriftlichen Geschäftsverkehr die Registrierungsnummer geführt werden. Hersteller und Importeure, die sich nicht registrieren lassen, dürfen keine Elektro- und Elektronikgeräte mehr in Verkehr bringen!

Welche Geräte sind betroffen
Rundfunkgeräte, Computer und andere Elektro- und Elektronikgeräte wie z. B., Handys, Geschirrspülautomaten, Rasierapparate, Eierkocher etc. –  das ElektroG findet Anwendung auf die meisten Elektrogeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden. Diese sind im Anhang zum Gesetz in zehn Kategorien aufgelistet, die den Kategorien der EU-Richtlinie entsprechen:

Ausgenommen vom ElektroG sind Geräte (z.B. Autoradios, Freisprechanlagen o. ä.), die eigens zum Einbau in Transportmittel (z.B. Flugzeugen, Schiffen, Bahnen, Kraftfahrzeugen oder anderen Transportmitteln (z.B. Fahrrädern) bestimmt sind. Als in PKW eingebaute Geräte unterliegen diese der Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (AltfahrzeugV).

Ausgenommen vom ElektroG sind auch Geräte die Fest mit einem Gebäude verbunden sind. Sie unterliegen als technische Gebäudeausrüstung der Definition für ortsfeste Anlagen. Solche Geräte sind z.B. Lüftungs- und Klimaanlagen, Nachtspeicheröfen, Warmwassergeräte oder ähnliches.

Wie sind diese Geräte gekennzeichnet

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Produkte, welche unter das ElektroG fallen sind mit nebenstehender Kennzeichnung versehen und dürfen nicht mehr über den Restmüll, sondern müssen durch die Rückgabe an den verantwortlichen Hersteller bzw. Importeur über die Sammelstellen der ÖRE (öffentl.-rechtl.-Entsorgungsträger) entsorgt werden.

Verpflichtung für Verbraucher
Verbraucher dürfen Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht mehr in den Restmüll werfen, sondern sind seitMärz 2006 verpflichtet, diese bei den Kommunen (ÖRE) in die getrennte Erfassung zu geben. Dazu können Sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen.

ElektroG und Moll Modellbau
Registrierung bei EAR (Elektronik-Altgeräte-Register): Die Moll Modellbau-Registrierungsnummer lautet:
WEEE-Reg.-Nr. DE 85785443

Rückgabemöglichkeit bei Moll Modellbau

Nach der Gesetzgebung ist die Rücknahme von Elektroaltgeräten über die kommunalen Sammelstellen, wie zuvor beschrieben, geregelt! Für den Handel besteht jedoch auch die Möglichkeit der „freiwilligen Rücknahme“, welche Moll Modellbau für seine Kunden (Endverbraucher) anbietet!

Gerne können Sie auch den bei uns erworbenen und ausgedienten Artikel an uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung des Elektroalgerätes an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von bei uns erworbenen Elektroartikeln sind zu richten an:

Moll Modellbau
Zur Friedrichshöhe 23
D-77855 Achern

Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie auf der Web-Seite der EAR unter: www.stiftung-ear.de 

Batteriegesetz - BattG

(Gesetz über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren.)

Eine Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht mehr über den Hausmüll erfolgen. Leere Batterien und defekte Akkus müssen bei sog. Recyclinghöfen abgegeben werden. Ziel des Gesetzes ist es, den Eintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien und Akkus zu verringern unabhängig davon, ob sie in Geräte eingebaut sind oder nicht.

Betroffen sind
alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind.

Ausnahmen
Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Batterien, die verwendet werden
1. in Ausrüstungsgegenständen, die mit dem Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen der
Bundesrepublik Deutschland in Zusammenhang stehen,
2. in Waffen, Munition oder Wehrmaterial, ausgenommen Erzeugnisse, die nicht speziell für
militärische Zwecke beschafft oder eingesetzt werden, oder
3. in Ausrüstungsgegenständen für den Einsatz im Weltraum.

BattG und Moll Modellbau
Moll Modellbau hat seine Batterien und Akkus bei einem Rücknahme-System angemeldet. Unsere Nutzervertragsnummer bei GRS* lautet: Nr. 11004 2367

* GSR = Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien

BattG und Kunde
Eine Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht mehr über den Restmüll erfolgen. Leere Batterien und Akkus müssen bei sog. Recyclinghöfen bzw. Sammelsysteme von GRS abgegeben werden.
Sie, als Endverbraucher, sind gesetzlich (Batteriegesetz) zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über den Hausüll ist untersagt!

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Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehenden Symbolen gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen.
Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall
sind: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.

Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft werden! Die Abgabe ist für Sie kostenlos.

Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:

Moll Modellbau
Zur Friedrichshöhe 23
77855 Achern

Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz!

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.grs-batterien.de/presse.html

http://www.grs-batterien.de/entsorgung.html

Verpackungsverordnung (VerpackV)

Unter Berücksichtigung der ökologischen Gesichtspunkte ist es unser Ziel, nur noch Verpackungen aus recyclingfähigem und umweltverträglichem Material zu verwenden.

Verkaufs- und Versandverpackungen dürfen nicht mehr in den Restmüll gelangen, sondern müssen über die bereits vorhandenen Sammelsysteme (z.B. Papiertonne, Gelben Sack, etc.) entsorgt werden.

Über diese Sammelsysteme können nach wie vor alle Verpackungsmaterialien entsorgt werden, die mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet sind.

VerpackV und Moll-Modellbau
Die Verkaufsverpackungen für unsere Eigenmarken, sowie sonstig aus Drittländern importierte Produkte, haben wir bei der Firma Zentek GmbH & Co. KG lizenziert und können daher ebenfalls über die bereits bekannten Sammelsysteme zurückgegeben werden. Dazu gehören auch unsere Versandkartonagen und Kunstoffverpackungen.

Die Moll Modellbau-Registrierungsnummer lautet: Reg.-Nr. 14464

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